Wann greift welche Reiseversicherung?
Reiserücktrittsversicherung
Wenn eine Reise nicht angetreten werden kann und storniert werden muss, erstattet die Reiserücktrittsversicherung die Stornogebühren bis zur Höhe des versicherten Reisepreises.
Reiseabbruchversicherung
Muss eine Reise abgebrochen, unterbrochen oder verlängert werden, erstattet die Reiseabbruchversicherung die Mehrkosten für die Rückreise, die nicht genutzten Reiseleistungen sowie die eventuellen Mehrkosten für einen verlängerten Aufenthalt.
Reisekrankenversicherung
Wenn man plötzlich während des Auslandsaufenthaltes erkrankt, erstattet die Reisekrankenversicherung die ärztlichen Behandlungskosten im Ausland sowie die Kosten für einen eventuellen Krankenrücktransport.
Reisegepäckversicherung
Bei Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung des Gepäcks während der Reise erstattet die Reisegepäckversicherung den Zeitwert des Reisegepäcks bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.