Ihre Angaben zu gewünschten Verlängerungsprogrammen, Badeaufenthalte etc. vor und nach der Reise.
Bitte geben Sie hier den verbindlichen Gesamtreisezeitraum ein, inklusive Verlängerung(en).
Zusätzliche Angaben zur Buchung, z. B. zu Unterkünften
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Weck auf Reisen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Weck auf Reisen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de.
Hier können Sie das Formblatt als PDF herunterladen.